Bei sexueller oder
sozialer Diskriminierung
Unter Diskriminierung wird die Benachteiligung von
Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale
wie ethnische oder nationale Herkunft, sexuelle
Orientierung, Hautfarbe, Alter, Sprache oder politische
Überzeugung verstanden. Diskriminierung basiert auf
der „allgemeinen“ Bewertung und Unterscheidung
welche die Mehrheit beschließt, wie ein Mensch, der
Norm nach, zu leben und zu sein hat. Betroffen von
der Diskriminierung sind so alle, welche von der Norm
nicht erfasst sind. Im Normalfall handelt es sich auch
meist um Zahlenmäßige Minderheiten.
Diskriminierung kann durch unbedachte, aber auch
kränkende Äußerungen, vorkommen oder aber
auch durch bewusstes Ignorieren, Willkür bis hin zu
gewalttätigen Übergriffen reichen. Diskriminierung
kommt zudem in den unterschiedlichsten Lebens-
bereichen vor: Im Sprach-, Bildungs- und Ausbildungs-
alltag, in der Arbeit oder bei der Wohnungssuche und
im Gesundheits- und Versicherungswesen.
Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht.
Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und
der Schutz vor Diskriminierung ist ein allgemeines
Menschenrecht, das in zahlreichen Erklärungen und
Konventionen auf internationaler, europäischer
und nationaler Ebene anerkannt wurde.
"Niemand darf wegen seiner sexuellen
Orientierung, seiner Abstammung, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft
oder seiner politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden."
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